28.01.1573 – der Vorhang öffnet sich für die Religionsfreiheit

Ja, es stimmt – am 28.01.1573 wurde in Polen – als „Folge“ der Bartholomäusnacht – tatsächlich die Religionsfreiheit eingeführt. Das Dokument, das diesen Passus enthält, wurde 2003 sogar von der Unesco in das Weltkulturerbe aufgenommen.

Erstaunlich – nämlich erstaunlich wichtig – ist aber auch die Folge dieser Entscheidung: diese Freiheit war für viele attraktiv und trug zur Entwicklung von Wissenschaft, Kunst und Buchdruck bei.

Eine mutige und weitblickende Entscheidung in der damaligen Zeit, die von anderen Staaten in Europa so nicht übernommen wurde – eine Entscheidung für die Freiheit und für eine positive Entwicklung. Was können wir aus diesem Blickwinkel für unsere Fragen lernen?

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